Autopůjčovna Praha

Bedingungen

  1. Der Mieter muss die gesetzlichen Bedingungen für das Führen eines Kraftfahrzeuges erfüllen.
  2. Das ausgeliehene Fahrzeug darf der Mieter nicht zu sportlichen oder zu Testzwecken benutzen.
  3. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an eine andere Person ausleihen, als im Vertrag als zweiter Fahrer aufgeführt ist.
  4. Die Nachweise, welche zum Vertragsabschluss nötig sind (nur bei der ersten Vermietung):
  5. Juristische Person: ein Auszug aus dem Handelsregister, die Bestellung auf Briefkopfpapier mit der Unterschrift des statutarischen Vertreters, eine Vollmacht des statutarischen Vertreters (falls er nicht bei der Übernahme anwesend ist), einen Personalausweis oder einen Reisepass des Fahrers, den Führerschein der Klasse B des Fahrers.
  6. Natürliche Personen, Gewerbetreibende: einen Personalausweis, einen Führerschein der Klasse B, ein drittes Dokument zur Adressüberprüfung (SIPO, Abrechnung der Telekommunikationsdienstleistungen, Kredit– oder Zahlungskarte, Nachweis über das Hochschulstudium, Nachweis über Serviceleistungen am Fahrzeug des Mieters, ein Polizeiprotokoll über einen Unfall des Fahrzeuges des Mieters - oder andere Nachweise, ausgestellt auf den Namen und die Adresse des Kunden , maximal 2 Monate alt), den Gewerbeschein (bei Gewerbetreibenden)
  7. Ausländer: Reisepass, Führerschein

Die Reservierung

  1. Die Reservierung ist ab dem Zeitpunkt gültig, wenn der Mieter die Rückbestätigung erteilt.
  2. Die Bestellbestätigung wird dem Mieter an die von ihm gewählte Kontaktmöglichkeit für die Bestätigung der Reservierung geschickt.
  3. Die Länge der Mietdauer und der Termine können auch nach der Bestellbestätigung geändert werden.
  4. Eine Umbestellung kann durchgeführt werden, falls das Fahrzeug in der gegebenen Zeit zur Verfügung steht.
  5. ASAP Rent car, s.r.o. behält sich in Ausnahmefällen den Rücktritt von der bestätigten Bestellung vor.
  6. Sie können online über das Reservierungsformular oder telefonisch, per Fax sowie per E-Mail reservieren lassen. Bei der Online-Reservierung auf unserem Server geben Sie die Angaben in den Kalkulator ein, welche für Sie zur Berechnung notwendig sind, danach speichern Sie Ihre persönlichen Daten, und, falls Sie Interesse haben, so auch die des zweiten Fahrers. Kontrollieren Sie bitte sämtliche Angaben und bestätigen Sie Ihre Reservierung mit einem Klick auf den Button „Reservieren“ („Bestellung absenden“). Die Reservierungsbestätigung wird auch per E-Mail an Sie versandt.
  7. Änderungen bei der Reservierung können nach Absprache - in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Fahrzeuge – mit unserem Servicepersonal durchgeführt werden. Falls sich der Mietpreis ändert, werden die Preise hinsichtlich dieser neuen Mietdauer umgerechnet. Wenn die Änderung bestätigt wurde und die Kosten sich ändern; dieser Preis wird dann berechnet.

Bezahlung

  1. Vor dem Mietbeginn ist es nötig, eine Deposition in Höhe von 5.000 bis 15.000 CZK (entsprechend der Länge der Mietdauer und der Höhe der Kaution) als Garantie für eventuelle Schäden, beliebig bewirkt durch die Fahrer, zu hinterlegen.
  2. Detaillierte Angaben über den berechtigen Fahrer und die Zahlungsweise werden bei der Anfertigung des Vertrages bestätigt, und es ist nicht möglich, sie zu ändern. Bei Kartenzahlung muss der Mieter Inhaber der angegebenen Kreditkarte sein und muss als Fahrer aufgeführt sein. Eine genehmigte Kreditkarte muss gültig sein und auf Verlangen beim Abholen des Fahrzeuges zur Verfügung stehen. Alle zusätzlichen Kosten, zu denen es im Verlauf der Vermietung kommt, werden aus der Deposition, eventuell mit der Kreditkarte, abgerechnet. Der Gesamtpreis für die Vermietung des Fahrzeuges inklusive der Mehrwertsteuer ist zu Beginn der Vermietung fällig.

Die Vermietung

  1. Dem Mieter wird ein Fahrzeugtyp und eine Fahrzeugausstattung übergeben, wie es in der Reservierungsbestätigung aufgeführt ist, eventuell mit einer besseren Ausstattung.
  2. Falls es nicht möglich ist, dem Mieter ein Fahrzeug zu übergeben, wie er es wünscht, behält es sich die Autovermietung vor, dem Mieter ein vergleichbares Fahrzeug zu dem vereinbarten Preis oder einer höheren Kategorie, zu übergeben.
  3. Das reservierte Fahrzeug ist maximal 1 Stunde vor der vereinbarten Zeit zur Übernahme reserviert, falls es der Mieter mit der Autovermietung nicht telefonisch anders abgesprochen hat.
  4. Nach dem Beginn der Vermietung ist es nicht möglich, eine weitere Zusatzversicherung zu wählen und auch nicht möglich, einen anderen Fahrer hinzuzufügen.
  5. Die Auslandsfahrt: ermöglicht Ihnen eine Fahrt mit einem ausgeliehenen Fahrzeug über die Grenzen der Tschechischen Republik hinaus. Im Falle einer unberechtigten Fahrt über die Grenzen der Tschechischen Republik hinaus wird dem Mieter eine Standardgebühr für diese Dienstleistung plus einer Strafgebühr in Höhe von 10.000 CZK berechnet. Darüber hinaus werden sämtliche bestellten Zusatzdienstleistungen aufgehoben, und es werden eventuell die Servicekosten auf Ihre Rechnung übertragen.
  6. Das Fahrzeug kann von einem anderen (einem zweiten) Fahrer gefahren werden, falls dieser im Mietvertrag des Fahrzeuges aufgeführt ist. Dieser (zweite) Fahrer muss die Nachweise vorlegen, welche für den Vertragsabschluss nötig sind, und der Mieter haftet dafür, dass der zweite Fahrer die gesetzlichen Bedingungen für die Führung eines Kraftfahrzeuges erfüllt. Im Falle der Übergabe des Fahrzeuges zur Führung durch eine andere Person, die nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, wird eine Standardgebühr für diese Dienstleistung + einer Strafgebühr in Höhe von 1.000 CZK bemessen. Darüber hinaus werden sämtliche bestellten Zusatzdienstleistungen aufgehoben, und sämtliche Risiken, welche mit einem eventuellen Autounfall verbunden sind, trägt der Kunde.

Die Übernahme des Fahrzeuges

  1. Bei der Übernahme des Fahrzeuges wird ein Übergabeprotokoll ausgestellt. Kontrollieren Sie bitte, ob alle Angaben über die gefahrenen Kilometer und den Treibstoffinhalt richtig sind. Im Falle einer beliebigen Unstimmigkeit wenden Sie bitte sich an unser Personal. Die Rückgabe des Fahrzeuges
  2. Das Fahrzeug muss zu der Zeit und an dem Ort zurück gegeben werden, wie es im Mietvertrag aufgeführt ist.
  3. Wir bitten um die Anwesenheit des Fahrers bei der Rückgabe des Fahrzeuges so, dass er mit seiner Unterschrift den Gesamtbetrag bestätigen kann. Ein Dritter unterschreibt bei der Rückgabe des Fahrzeuges die Dokumente im Namen des Kunden, falls dieser zur Übergabe des Fahrzeuges ausbleibt oder in dem Moment, in dem er nicht in der Lage ist, sich an der Rückgabe des Fahrzeuges zu beteiligen.
  4. Das Fahrzeug muss völlig sauber zurück gegeben werden. Das Auto wird als sauber angesehen: Das Exterieur – die Karosserie, die Felgenkappen und die Fenster dürfen keine sichtbare Verschmutzung haben (beispielsweise: Schlamm, Insekten), das Interieur – die Sitze, der Fußbereich, das Armaturenbrett usw. müssen sauber sein (beispielsweise: ohne Risse, Kratzer, Schmutzflecken, es darf kein Abfall zurück bleiben). Falls dies nicht so geschieht, wird eine Gebühr für die Reinigung entsprechend der Preisliste der Autovermietung berechnet.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, dass Fahrzeug mit dem gleichen Treibstoffinhalt im Tank zurückzugeben, mit dem das Fahrzeug übergeben wurde in dem Moment der Ausleihe. Im umgekehrten Fall wird eine Gebühr für das Nachtanken des Treibstoffes berechnet, aufgeführt in der Preisliste der Autovermietung und der Ersatz der Menge entsprechend dem aktuellen Treibstoffpreis.

Die Versicherung und andere Dienstleistungen

  1. Im Falle durch den Mieter nicht verschuldeter Mängel und Unfälle ist die Assistenz im Mietpreis mit inbegriffen. Im Falle verschuldeter Unfälle, auf die sich nicht die Versicherung bezieht, oder Mängel, werden die Dienstleistungen entsprechend der Preisliste der Autovermietung berechnet. Im Falle eines unbegründeten Ausfahrens des Assistenzfahrzeuges oder falls diese Dienstleistung nicht vereinbart wurde, werden Gebühren entsprechend der Preisliste der Autovermietung berechnet.
  2. Das Abschleppen des Fahrzeuges wird entsprechend der Preisliste der Autovermietung berechnet. Im Falle der durch den Mieter nicht verschuldeter Mängel oder Unfälle ist das Abschleppen des Fahrzeuges im Mietpreis inbegriffen. Im Falle verschuldeter Unfälle, auf die sich die Versicherung nicht bezieht, oder Mängel, werden die Dienstleistungen entsprechend der Preisliste der Autovermietung berechnet.
  3. Die Zuzahlung für einen Null-Selbstbehalt bezieht sich auf die entstandenen Schäden an dem bestellten und bestätigten Fahrzeug (Beschädigung, Diebstahl). Die Kosten werden auf den Vermieter übertragen. Die Bedingung ist das Herbeirufen der Polizei der Tschechischen Republik und die sofortige Information der Autovermietung. Eine Ausnahme bilden Schäden an den Reifen (Durchbruch, Durchschneidung), bewirkt durch falsche Bedienung (Bsp.: Treibstoff, Dachgepäckträger, Ketten, Fahrt ohne Öl bei nachfolgender Beschädigung des Motors, durch Ignorieren der Warnleuchte, u.ä.), der Austausch der Lämpchen und die Tatsache, wann der Mieter an einer Tankstelle ankommt. Ein Unfall unter Alkoholeinfluss oder anderer Betäubungsmittel, eventuell bei dem Verüben von Straftaten.
  4. Bei jedem Schadensereignis, also auch bei solchen, bei denen es nicht zum Schaden an dem gemieteten Fahrzeug, zur Beschädigung oder zu dessen Zerstörung kommt, ist der Mieter verpflichtet, sogleich den Vermieter sowie die Polizei der Tschechischen Republik zu informieren. Ferner ist er verpflichtet, das Formular „Aufzeichnung über den Verkehrsunfall“ auszufüllen, welches er mit den Fahrzeugpapieren erhalten hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Verzeichnis aller Beteiligten, Zeugen, Fahrzeuge und anderer betreffender Objekte zu sichern. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht wird eine eventuelle Regressversicherung gegen den Mieter geltend gemacht.
  5. Falls sich die Kosten für die Beseitigung des Schadensereignisses bei der Versicherung geltend machen lassen, bei welcher das Fahrzeug versichert ist, ist der Mieter dazu verpflichtet, einen Selbstbehalt von 10% der Kosten zur Beseitigung der Schäden mindestens jedoch 10.000 CZK sowie das Abschleppen an einen vom Vermieter bestimmten Ort zu zahlen. Der Mieter ist ferner verpflichtet, dem Vermieter alle berechtigten Ansprüche oder eventuelle Abzüge des Versicherungsinstitutes zu decken. Der Fahrzeugmieter ist verantwortlich für die Schäden an dem ausgeliehenen Fahrzeug, die durch ihn verursacht wurden, aber auch durch Dritte im Falle der Nichtfeststellung des Schuldners. Aus diesem Grund empfehlen wir eine Versicherung zur Befreiung von dem Selbstbehalt.
  6. Der Mieter ersetzt alle Schäden, einschließlich des entgangenen Gewinnes für die Dauer der Fahrzeugreparatur, welche durch das Führen des Mietwagens unter Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogeneinfluss entstanden sind.
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